Mietwohnung: Was darf man umbauen?
Ein Wand-Durchbruch, um zwei Zimmer zu vereinen? Wer als Mieter derlei Pläne hat, sollte das besser mit seinem Vermieter abstimmen und eine Erlaubnis einholen. Denn sonst drohen Streitigkeiten, die sich bis vor Gericht ziehen. Nicht selten folgt die Kündigung. Ein Münchner Rechtsanwalt erklärt, was zu beachten ist.
Mieter betrachten ihre Wohnung häufig als ihr Eigentum und verfahren dementsprechend damit. Dies führt nicht selten zu Streitigkeiten mit dem Vermieter. Regelmäßiger Streitpunkt ist die Frage, welche Umbauten der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchführen darf und was mit diesen nach Ende des Mietverhältnisses zu geschehen hat.
Aber selbstverständlich kann der Mieter bewegliche Gegenstände wie Regale, Schränke oder Bilder frei anbringen und verstellen. Gleiches gilt für Einbauküchen, falls keine vom Vermieter gestellt wurde.
Nicht unter Umbauten fällt die Erneuerung eines Teppichbodens. Häufig nehmen Mieter fälschlicherweise an, dass Instandsetzungsarbeiten durch sie zu erfolgen haben. Dies ist jedoch Aufgabe des Vermieters, soweit es sich nicht um eine über die übliche Abnutzung hinausgehende Schädigung des Mieters handelt.
Schwieriger ist die Rechtslage, wenn es sich um Substanzveränderungen an der Wohnung selbst handelt. Hier sind die Rechte des Mieters deutlich eingeschränkter, da er dauerhaft das Eigentum des Vermieters verändern würde. Aus diesem Grund bedarf es bei größeren Umbauten immer der Zustimmung des Vermieters.
Hierbei ist noch zu unterscheiden, ob der Vermieter einer dauerhaften Veränderung zustimmt oder darauf besteht, dass diese nach Ende des Mietverhältnisses zurückgebaut wird. Fehlt es an einer Regelung, so gilt der gesetzliche Grundsatz, dass Umbauten wieder beseitigt werden müssen.
Sollen sogar Wände versetzt werden, kann dies zu einem ganz anderen Problem führen. In Großstädten wie München sind Wohnungen regelmäßig Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies führt dazu, dass tragende Wände regelmäßig im Eigentum der WEG stehen und somit nur diese über eine Änderung entscheiden kann. Der Vermieter kann daher gar nicht alleine über solche Umbauten bestimmen.
Mieter sollten vor größeren Umbauten in der Wohnung zwingend das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, so ist der Gang zum Rechtsanwalt ratsam, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Unerlaubte bauliche Veränderungen können nach der mietgerichtlichen Rechtsprechung sogar zur Kündigung führen, wenn diese nicht binnen einer vom Vermieter gesetzten Frist entfernt werden.
