Härtefälle bei Mietern

Hund

Wer als Härtefall gilt, kann der Kündigung seines Vermieters erfolgreich widersprechen. Meist geht das aber mit einem Rechtsstreit vor Gericht einher. Der Münchner Anwalt Alexander Walther gibt Betroffenen Tipps.

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch können Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen – und zwar dann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. So entschied das Amtsgericht etwa im Falle eines 90-jährigen Rentners aus Neuperlach: Ihm war ein Umzug nicht mehr zuzumuten, als der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat.

Die Regelung gilt jedoch nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt – etwa durch Fehlverhalten des Mieters.

Als häufigster Härtegrund wird in München aufgrund des sehr schwierigen Wohnungsmarktes der fehlende Ersatzwohnraum angeführt. Vor Gericht hat der Mieter hiermit jedoch nahezu nie Erfolg. Dies liegt vor allem an den hohen Voraussetzungen, welche die Rechtsprechung hierfür aufgestellt hat.

Der Mieter muss alle ihm möglichen und sowohl persönlich als auch wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen unternommen haben. So hat der Bundesgerichtshof 2019 entschieden, dass ein Mieter sich mit Hilfe von Verwandten und Bekannten oder öffentlichen und privaten Stellen sowie unter Inanspruchnahme geeigneter Medien „ernsthaft und nachhaltig“ um eine angemessene Ersatzwohnung bemühen muss.

Ferner muss sich der Mieter um Wohngeld bzw. eine Aufstockung des Gehalts durch ALG II bemühen. Tut er dies nicht, scheidet die Annahme dieses Härtegrundes bereits aus. Außerdem muss der Mieter im Prozess konkrete Angaben zu Ort, Zeit und Gelegenheit sowie zum Inhalt der Bemühungen machen, aus denen sich insbesondere auch die Intensität der Wohnungssuche ergibt.

Dieser Anforderung wird häufig nicht nachgekommen. Die Erfolgsaussichten mit der Berufung auf diesen Härtegrund sind zwar nicht sehr hoch, dennoch sollte der Vermieter einen Anwalt für den anstehenden Räumungsprozess aufsuchen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er bis zur Entspannung des Wohnungsmarktes nicht frei über seine Wohnung verfügen kann.