Ankaufsrecht

Frage: Ich habe mein Grundstück an eine Bank verkauft, eine Fehlentscheidung. Der Kaufvertrag ist aufschiebend bedingt durch die innerhalb von 2 Jahren zu erklärende Mitteilung der Bank an den Notar, dass die Bedingung eingetreten ist. Kann ich die Auflassung an die Bank noch verhindern?

Antwort: Ja! Im geschilderten Fall habe ich beim Landgericht Traunstein erfolgreich gegen die Bank geklagt. Ein Kaufangebot mit einseitig langer Bindungsdauer zugunsten der Bank („Ankaufsrecht“) ist nach § 308 Nr. 1 BGB analog unwirksam, wenn die lange Bindungsdauer nicht durch einen finanziellen Ausgleich kompensiert wird, vgl. LG Traunstein, ZMR 2017, 283.