Einheimischenmodell

Frage: Unsere junge Familie hat 2002 ein Grundstück im Einheimischenmodell von der Gemeinde zu einem Preisnachlass von 29 % erworben. Vereinbart ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren, während der wir das Grundstück nicht verkaufen dürfen, widrigenfalls der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zu den damaligen Preisen zusteht. Ist die Klausel wirksam?

Antwort: Nein! Es liegt eine unangemessene Vertragsgestaltung vor, weil die Bindungsdauer im Verhältnis zum (zu geringen) Preisnachlass zu lang ist, vgl. BGH, NJW 2019, 2602. Die anstelle der unwirksamen Bindungsfrist tretende 20-jährige Bindungsfrist ist bereits abgelaufen – Sie dürfen ohne Angst vor dem Wiederkaufsrecht verkaufen!