Vermächtnis

Frage: Ich bin die Alleinerbin meines verstorbenen Vaters. Mein Bruder ist im Testament nicht bedacht, macht allerdings den Pflichtteil geltend. Mein Vater hat im Testament noch einen Freund und den örtlichen Sportverein mit einem Vermächtnis von je € 50.000,00 bedacht. Muss ich dem Freund und dem Verein ihre Vermächtnisse ungekürzt auszahlen?

Antwort: Nein! Als Erbe sind Sie gem. § 2318 Abs. 1 BGB berechtigt, die beiden Vermächtnisse um den anteiligen Pflichtteilsbetrag Ihres Bruders zu kürzen („Martin´sche Formel“). Denn die Pflichtteilslast wird von Erbe und Vermächtnisnehmer anteilig getragen, vgl. OLG Stuttgart, ZEV 2022, 33.