Doppelter Pflichtteil
Frage: Meine Eltern haben ein Berliner Testament errichtet. Mein Vater ist 2022 verstorben, meine Mutter nun in 2024. Im Gemeinschaftlichen Testament haben meine Eltern meine Schwester als alleinige Schlusserbin eingesetzt. Steht mir denn nun zweimal ein Pflichtteil zu, einmal nach dem Tod des Vaters und zusätzlich nach dem Tod der Mutter?
Antwort: Tatsächlich: ja! Ihnen steht ein Pflichtteilsanspruch aus beiden Erbfällen zu, vgl. Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2269 Rn 71. Vom Vermögen des vorverstorbenen Vaters profitieren Sie betragsmäßig sogar doppelt, weil ja dessen Vermögen beim Pflichtteil nach der Mutter (nochmals) voll in die Berechnung einfließt.