Schneelast
Frage: Der starke Schneefall im Dezember hat mein Haus beschädigt. Der Schneedruck hat zu einem teilweisen Einsturz des Daches geführt. Kann meine Elementarversicherung die Schadensregulierung verweigern, weil ich mein Dach nicht von Schnee freigeschaufelt habe?
Antwort: Nein! Zum einen führt nach neuem Versicherungsvertragsrecht (VVG) selbst die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls lediglich zu einer Anspruchskürzung, nicht jedoch zwingend zu einem vollständigen Deckungsausschluss, vgl. Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, § 81 Rn 56 ff. Zum anderen war es während des Schneechaos gar nicht möglich, eine Firma zu finden, die das Dach kurzfristig von Schnee befreit.