Zwei Testamente
Frage: Meine Eltern haben sich 1996 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und mich und meinen Bruder als Schlusserben zu je ½ bestimmt. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter mit weiterem Testament von 2020 meinen Bruder als Alleinerben eingesetzt. Erbt mein Bruder alles?
Antwort: Nein! Im Nachlassverfahren beim Amtsgericht Ulm habe ich einen Erbschein zu ½ erwirkt! Das Einzeltestament von 2020 ist gem. § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil es der wechselbezüglichen Erbeinsetzung der beiden Söhne als hälftige Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament widerspricht, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 13 Rn 1.