Treppengeländer
Frage: Ich bin Eigentümer eines 1900 errichteten Altbaus. Nun flattert mir ein behördlicher Bescheid ins Haus, dass ich binnen 4 Monaten die niedrigen Treppengeländer auf die Umwehrungshöhen der DIN 18065 anpassen muss – bis 12 m Absturzhöhe: 0,90 m, ab 12 m Höhe: 1,10 m. Kann ich mich wehren?
Antwort: Ja! Im geschilderten Fall war mein Eilantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich, vgl. BayVGH, ZMR 2009, 566. Eine konkrete Absturzgefahr gem. Art. 54 Abs. 4 BayBO besteht bei jahrzehntelanger unfallfreier Nutzung nicht. Zudem liegt ein willkürliches Herausgreifen vor, nachdem die Baubehörde gegen die Nachbarhäuser nicht vorgeht.