Auftragsvergabe

Frage: In der letzten Eigentümerversammlung wurden diverse Sanierungsaufträge und Baumaßnahmen beschlossen. Dazu soll der Verwalter Angebote einholen und die Aufträge „nach Anhörung des Verwaltungsbeirats“ vergeben. Kann ich den Beschluss binnen Monatsfrist gerichtlich anfechten?

Antwort: Ja! Die Beschlüsse sind zu unbestimmt, vgl. AG Hamburg-Barmbek, MietRB 2024, 167. Formulierungen wie „in Abstimmung mit dem Beirat“ sind unbestimmt und führen zur Anfechtbarkeit entsprechender Eigentümerbeschlüsse, weil nicht klar ist, ob der Verwaltungsbeirat ein Vetorecht hat und ob alle Beiräte zustimmen müssen oder grünes Licht seitens der Beiratsmehrheit ausreicht, vgl. AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2015, 813.