Modernisierung II

Frage: Wie ich erfahren habe, war die Modernisierungsmieterhöhung von € 85,00 für den Austausch von 50 Jahre alten Fenstern nicht rechtens (Stichwort: Abzug des Instandsetzungsanteils gem. § 559 Abs. 2 BGB). Kann ich die zu viel bezahlte Miete für die vergangenen Jahre von meinem Vermieter zurückverlangen?

Antwort: Wohl ja! Nachdem Sie irrtümlich von der Berechtigung der Mieterhöhung ausgingen, kann in der bloßen Zahlung auf die (unberechtigte) Modernisierungsmieterhöhung kein konkludenter Abschluss einer Mieterhöhungsvereinbarung gesehen werden, vgl. BGH, NZM 2007, 514; LG Berlin, GE 2003, 807; Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 559 Rn 133.