Hohenbrunn
Frage: Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung (Hort und Kindergarten) gefasst. Ist das zulässig, wenn dafür Bannwald gerodet werden muss?
Antwort: Nein! Mit Beschluss vom 31.07.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit sehr deutlichen Worten die geplante Bannwaldrodung des Douglaswäldchens in Planegg zugunsten von Kiesabbau im Eilverfahren untersagt, vgl. VGH München, KlimR 2023, 350. Das „Hineinplanen“ in Bannwälder verbietet sich seit dieser Entscheidung, weil Ersatzpflanzungen regelmäßig nicht gleichwertig sind, vgl. Klimesch/Hiederer, BayVBl. 2024, 469 (Fn 64).