Erbenfeststellungsklage

Frage: Meine Eltern sind verstorben und haben ein unklares, ggf. sittenwidriges gemeinschaftliches Testament hinterlassen. Im Erbscheinsverfahren bin ich vor dem Amtsgericht Günzburg gegen meinen Bruder unterlegen, weil ich einen schlechten Anwalt hatte, der vieles einfach nicht vorgetragen hat. Kann ich noch was machen?

Antwort: Ja! Trotz rechtskräftiger Entscheidung im Erbscheinsverfahren – einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – haben Sie die Möglichkeit, vor dem Landgericht – hier: Landgericht Memmingen – eine sog. Erbenfeststellungsklage zu erheben. Denn der Ausgang des Erbscheinsverfahrens entfaltet keine Bindungswirkung für den Prozess über die Feststellung des Erbrechts, vgl. BGH, ZEV 2010, 468.