Landwirtschaft
Frage: Meine heuer verstorbenen Eltern haben 2018 meinem Bruder den landwirtschaftlichen Betrieb überschrieben und angeordnet, dass sich der Wert meines Pflichtteils nach dem Ertragswert der Landwirtschaft berechnet. Kann ich als enterbter Sohn meinen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem höheren Verkehrswert des verschenkten Hofs berechnen, wenn der Betrieb zum Schluss nicht mehr gut lief?
Antwort: Ja! Trotz Anordnung im Übergabevertrag scheidet eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren gem. § 2312 Abs. 2 BGB analog aus, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Zeitpunkt des Erbfalls nicht (mehr) ausreichend Gewinn abwirft, um die Existenzgrundlage zu sichern, vgl. OLG Braunschweig, ErbR 2017, 36.