Schizophrener Mieter
Frage: In meinem Mietshaus wohnt ein schizophrener Mieter, der regelmäßig Anfälle bzw. schizophrene Schübe hat. Neulich hat er sogar eine Mitmieterin ernsthaft verletzt, sie hat stark geblutet. Kann ich dem gewalttätigen Mieter trotz psychischer Erkrankung kündigen?
Antwort: Ja! Zwar gelten wegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG („keine Benachteiligung wegen Behinderung“) zurecht erhöhte Hürden für die Kündigung psychisch kranker Mieter, vgl. Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht 16. Aufl. 2024, § 543 Rn 9. Allerdings ist die Kündigungsschwelle bei Gewalttaten überschritten oder wenn der Mieter zur Bedrohung wird, vgl. LG Heidelberg, NZM 2011, 693.