Kneipenzettel als Testament?

Frage: Mein verstorbener Freund war Wirt. Ich habe nach seinem Tod hinter der Theke bei den Deckeln einen Notizzettel aus dem Kellnerblock gefunden, auf dem stand: „Schnucki bekommt alles (Datum, Unterschrift)“. Liegt ein gültiges Testament vor?

Antwort: Überraschend: ja! Die Form des § 2247 Abs. 1 BGB, nämlich vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben, ist hier gewahrt. Und auch ungewöhnliches Schreibpapier, hier: Schankzettel, spricht nicht per se gegen den Testierwillen, vgl. OLG Oldenburg, ErbR 2024, 624; so auch AG Köln, BeckRS 2020, 13362: für ein mit Filzstift auf eine Holztischplatte geschriebenes Testament.