Haar/Bannwald

Frage: Die Gemeinde Haar plant die Rodung von ca. 3.000 m² Bannwald zugunsten einer Zufahrt für das geplante Gewerbegebiet an der Finckwiese. Ich dachte immer, dass Bannwälder besonders geschützt sind?

Antwort: In der Tat! Sollte der Bebauungsplan tatsächlich als Satzung beschlossen werden, dürfte die Planung rechtswidrig und mit der Normenkontrollklage gem. § 47 VwGO angreifbar sein. Das „Hineinplanen“ in Bannwälder verbietet sich seit Entscheidung des BayVGH vom 31.07.2023, weil Ersatzpflanzungen („Zahnstocherwälder“) regelmäßig nicht gleichwertig sind was Klimaschutz und Artenschutz anbelangt, vgl. VGH München, KlimR 2023, 350; Klimesch/Hiederer, BayVBl. 2024, 469 (Fn 64).