Geschäftsraummiete und Umsatzsteuer
Frage: Wir sind eine Praxisgemeinschaft von Ärzten und haben ein Stockwerk angemietet. In unserem Mietvertrag ist die Miete „zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer“ ausgewiesen, wir zahlen seit 4 Jahren die Nettomiete plus Umsatzsteuer. Können wir die gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern und für die Zukunft lediglich die Nettomiete zahlen?
Antwort: Unter Auslegungsvorbehalt: ja! Ihr Vermieter kann (außer bei Altgebäuden) nicht nach § 9 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer optieren, weil Arztpraxen gem. § 4 Nr. 14 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Damit entfällt für Sie die Umsatzsteuer auf die Nettomiete, vgl. BGH, NZM 2004, 785.