Hofübergabe

Frage: Meine Eltern haben im Jahre 1993 den Hof auf meinen Bruder übertragen und sich das Wohnungsrecht an allen Räumen vorbehalten. Nun sind meine Eltern verstorben, beide Geschwister erben je zur Hälfte. Stehen mir Ansprüche gegen meinen Bruder wegen des zu Lebzeiten verschenkten Hofs zu?

Antwort: Ja! Ihnen steht gem. § 2326 BGB auch als Erbe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 17a Rn 4. Bei einer Schenkung unter umfassendem Wohnungsrechtsvorbehalt beginnt die 10-Jahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB („Abschmelzung“) nicht zu laufen, sodass Sie auch nach mehr als 10 Jahren partizipieren, vgl. OLG München, ErbR 2022, 922.